Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8226
VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97 (https://dejure.org/1998,8226)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.09.1998 - 6 TG 2276/97 (https://dejure.org/1998,8226)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. September 1998 - 6 TG 2276/97 (https://dejure.org/1998,8226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 EWGAssRBes 1/80
    Kein Vertrauensschutz bei einer durch Täuschung erlangten Aufenthaltserlaubnis nach dem assoziationsrechtlichen Abkommen mit der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97
    Nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB Nr. 1/80 - (ANBA 1981, 4) kann ein türkischer Arbeitnehmer nicht nur die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis, sondern auch die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verlangen, wenn er mindestens ein Jahr ordnungsgemäß bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt war und über einen Arbeitsplatz verfügt (EuGH, 16.12.1992 - C 237/91 -, Slg. 1992, I-6781 = EZAR 810 Nr. 7 = NVwZ 1993, 258).

    Die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung setzt nämlich eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (st. Rspr. EuGH, 20.09.1990 - C 192/89 -, Slg. 1990, I-3461; 16.12.1992 - C 237/91 -, Slg. 1992, I-6781; 06.06.1995 - C 434/93 -, Slg. 1995, I-1475; BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -, EZAR 025 Nr. 12; Hess. VGH, 20.05.1994 - 12 TH 986/94 -).

    Damit können Beschäftigungszeiten nicht als ordnungsgemäß angesehen werden, solange nicht endgültig feststeht, dass dem Arbeitnehmer während dieses Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen zusteht (EuGH, 16.12.1992, a.a.O.).

  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97
    Die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung setzt nämlich eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (st. Rspr. EuGH, 20.09.1990 - C 192/89 -, Slg. 1990, I-3461; 16.12.1992 - C 237/91 -, Slg. 1992, I-6781; 06.06.1995 - C 434/93 -, Slg. 1995, I-1475; BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -, EZAR 025 Nr. 12; Hess. VGH, 20.05.1994 - 12 TH 986/94 -).

    Daher kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Rechtsposition durch ein formelles Dokument bescheinigt ist (EuGH, 06.06.1995, a.a.O., Rdnrn. 29, 30).

  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97
    Auch fehlt es an einer ordnungsgemäßen Beschäftigung, wenn der Arbeitnehmer die Aufenthaltserlaubnis allein durch eine Täuschung erwirkt hat, die zu einer Verurteilung geführt hat (EuGH, 05.06.1997 - C 285/95 -, DVBl. 1997, 894).

    Ein etwaiger Vertrauensschutz des Beschäftigten dahingehend, sich auf die assoziationsrechtliche Position berufen zu können, solange die Ausländerbehörde die zu Unrecht erteilte Aufenthaltserlaubnis nicht zurückgenommen hat, besteht nicht (EuGH, 05.06.1997, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, 31.01.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1994 - 1 S 1053/93

    Ausschluß des Aufenthaltsrechts eines Türken nach dem Assoziationsratsbeschluß

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97
    Entscheidend ist, dass die Täuschungshandlung feststeht und daher das durch Täuschung erlangte Aufenthaltsrecht keine gesicherte Position begründen kann (so auch: BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96 - im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, 31.01.1994 - 1 S 1053/93 -, EZAR 025 Nr. 9).

    Ein etwaiger Vertrauensschutz des Beschäftigten dahingehend, sich auf die assoziationsrechtliche Position berufen zu können, solange die Ausländerbehörde die zu Unrecht erteilte Aufenthaltserlaubnis nicht zurückgenommen hat, besteht nicht (EuGH, 05.06.1997, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, 31.01.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97
    Entscheidend ist, dass die Täuschungshandlung feststeht und daher das durch Täuschung erlangte Aufenthaltsrecht keine gesicherte Position begründen kann (so auch: BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96 - im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, 31.01.1994 - 1 S 1053/93 -, EZAR 025 Nr. 9).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97
    Die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97
    Die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung setzt nämlich eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (st. Rspr. EuGH, 20.09.1990 - C 192/89 -, Slg. 1990, I-3461; 16.12.1992 - C 237/91 -, Slg. 1992, I-6781; 06.06.1995 - C 434/93 -, Slg. 1995, I-1475; BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -, EZAR 025 Nr. 12; Hess. VGH, 20.05.1994 - 12 TH 986/94 -).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97
    Die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung setzt nämlich eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (st. Rspr. EuGH, 20.09.1990 - C 192/89 -, Slg. 1990, I-3461; 16.12.1992 - C 237/91 -, Slg. 1992, I-6781; 06.06.1995 - C 434/93 -, Slg. 1995, I-1475; BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -, EZAR 025 Nr. 12; Hess. VGH, 20.05.1994 - 12 TH 986/94 -).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97
    Die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97
    Die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 -

  • VGH Hessen, 19.04.2010 - 11 B 2767/09

    Ausländerrecht - Diskriminierungsverbot des Art. 10 ARB 1/80; Ausländerrecht -

    Maßgeblich ist allein, dass sich der Wanderarbeitnehmer auf eine in Einklang mit den maßgeblichen Vorschriften stehende gesicherte Rechtsposition berufen kann (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 21. September 1998 - 6 TG 2276/97 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 01.03.2007 - 1 E 3624/06

    Bestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft bei eigenständigem Aufenthaltsrecht

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der türkische Arbeitnehmer den Aufenthaltstitel durch Vortäuschung einer ehelichen Lebensgemeinschaft erwirkt hat, die in Wirklichkeit nicht bestanden hat (VGH Mannheim, Urteil v. 31.01.1994 - 1 S 1053/93; BVerwG, Urteil v. 17.06.1998 - 1 C 27/96; HessVGH, Beschluss v. 21.09.1998 - 6 TG 2276/97; OVG NRW, Beschluss v. 29.09.1998 - 18 B 2300/97; HessVGH, Urteil v. 22.09.2003 - 12 UE 1255/03 - ; BVerwG, Urteil v. 12.04.2005 - 1 C 9/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht